Jeder Versicherte kann zwischen den gesetzlichen Krankenkassen frei wählen. Nach den Bestimmungen des Gesundheitsstrukturgesetzes ist ein GKV Wechsel, für jeden Versicherten möglich. Allerdings kann erst gekündigt werden, wenn der Versicherte mindestens 18 Monate der Krankenversicherung angehörte. Strebt man einen gkv Wechsel an, muss man eine Kündigungsfrist von zwei Monaten einhalten nach Ablauf des Monats einhalten. Möchte man aber die Krankenkasse kündigen, bevor die Bindungsfrist von 18 Monaten abgelaufen ist, wird diese auf den nächstmöglichen Kündigungstermin angenommen. Seit 1. Juli 2009 ist der gesetzliche Krankenversicherung beitrag gesetzlich festgelegt. Somit kann man bei einem gkv Wechsel auch nicht mehr vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Diese Möglichkeit hat zuvor bestanden, wenn der Krankenkassenbeitrag erhöht worden ist. So hatte man dann die Möglichkeit einen GKV Wechsel vorzunehmen.
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