gkv-beiträge

GKV Beiträge

Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit dem 1. Juli 2009 niedrigere gkv Beiträge zu bezahlen. Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 wurde der Beitrag bundeseinheitlich auf 14,9% festgelegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die gkv Beiträge je zur Hälfte, nur der Arbeitnehmer muss noch einen Zusatzbeitrag von 0,9 % zu seiner Hälfte bezahlen. So zahlt letztendlich der Arbeitnehmer 7,09 % und der Arbeitgeber 7,0%. Die gkv Beiträge unterliegen dem Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer für seine Arbeit bekommt. Allerdings werden hier gkv Beiträge nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3675,00 € monatlich erhoben. Sollte ein Arbeitnehmer über mehr Bruttogehalt verfügen, unterliegt der übersteigende Betrag nicht der Beitragsberechnung.

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