Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung haben seit dem 1. Juli 2009 niedrigere gkv Beiträge zu bezahlen. Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsfonds zum 1.1.2009 wurde der Beitrag bundeseinheitlich auf 14,9% festgelegt. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die gkv Beiträge je zur Hälfte, nur der Arbeitnehmer muss noch einen Zusatzbeitrag von 0,9 % zu seiner Hälfte bezahlen. So zahlt letztendlich der Arbeitnehmer 7,09 % und der Arbeitgeber 7,0%. Die gkv Beiträge unterliegen dem Bruttoarbeitsentgelt, welches der Arbeitnehmer für seine Arbeit bekommt. Allerdings werden hier gkv Beiträge nur bis zu einer Beitragsbemessungsgrenze von derzeit 3675,00 € monatlich erhoben. Sollte ein Arbeitnehmer über mehr Bruttogehalt verfügen, unterliegt der übersteigende Betrag nicht der Beitragsberechnung.
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