Während früher der Beitragssatz gkv sehr unterschiedlich war, wurde er zum 1. Juli 2009 für alle gesetzlichen Krankenversicherungen einheitlich auf 14,9% festgelegt. Der Beitragssatz gkv beschränkt sich weitgehend auf staatlich festgelegte Leistungen. Der Leistungsumfang laut SGB V beschränkt sich auf ausreichende, notwendige und zweckmäßige Leistungen. Für alle Versicherten gelten die gleichen Leistungen ohne Ausnahme. Sehr beruhigend ist, dass der Beitragssatz gkv nicht risikoabhängig ist, sondern auf das Einkommen oder die berufliche Stellung bezogen ist. Im Beitragssatz gkv ist die Umverteilungskomponente zugunsten für Geringverdiener enthalten, aber auch zugunsten der beitragsfreien Versicherten, wie zum Beispiel Familienangehörige. Im Beitragssatz gkv sind Grundleistungen enthalten. Um aber die Versicherten dazu zu motivieren, einen gesunden Lebensstil zu führen, müssen Versicherte Zuzahlungen leisten, wenn von Ihnen Leistungen in Anspruch genommen werden. Unter Zuzahlung versteht man zum Beispiel den Eigenanteil bei den Arzneimittelkosten.
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